DK-Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
Der Bankenverband hat zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der Deutschen Kreditwirtschaft zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie Stellung genommen.
Der Schwerpunkt der Stellungnahme liegt auf der Beteiligungstransparenz (§§ 21 ff. WpHG). Kritisiert wird vor allem, dass ohne zwingenden Grund die Abkehr vom zivilrechtlichen Abstraktionsprinzip normiert wird (vgl. § 21 Abs. 1b WpHG-RegE). In Zukunft soll die Meldepflicht bereits durch das Kausalgeschäft ausgelöst werden, obwohl zu diesem Zeitpunkt das Eigentum und damit auch die Stimmrechte noch nicht übergegangen sind.